Peter K ö b e r l e 71263 Weil der Stadt
Emil-Haag-Str. 4
07033 – 303201
30.08.2004 Das föderale
deutsche Rechtssystem schützt Mörder vor Strafverfolgung – Ist das
undemokratische Richterprivileg schon das Fundament einer neuen Staatsdiktatur? Welche Rolle spielt (en) Sachsens
Ministerpräsident (en) ?? Sehr geehrte Redaktionsmitglieder! Am 30.07.1996 wurde Peter Köberle auf
dem Golfplatz Rammenau (Sachsen) von einem heute noch unbekannten Täter
niedergeschossen. Einige der vielen Besonderheiten: Köberle war nach der Tat noch eine
Stunde bei Bewußtsein und konnte im letzten Augenblick Hilfe herbeiwinken. Er
hatte eine lange Stunde Zeit, seine Erinnerungen zu speichern. Es folgten hundert Tage Koma und fast
eineinhalb Jahre Klinikaufenthalt. Niemand rechnete in jenen Tagen mit seinem
Überleben, niemand mit seinen langjährigen Nachforschungen nach der Wahrheit.
Die Zeit war günstig für Manipulationen. Schon am nächsten Morgen präsentierte
sich Karl Josef Hilgert als heimtückischer Mörder und behauptete, er habe
Köberle aus naher Distanz mit einem Revolver 9 mm niedergeschossen.
Im April 1997 wurde Hilgert – allein aufgrund seiner (falschen)
Selbstbeschuldigung zu nur 7 ½ Jahren Haft verurteilt, von denen er mehr als 4
Jahre verbüßen mußte. Kurz die Vorgeschichte: Am 01. August 1994 erhielt die von
Köberle mitbegründete Hotelgesellschaft Schloss Rammenau vom Finanzministerium
des Freistaates Sachsen für die Meiereigebäude des Barockschlosses Rammenau
(eines der schönsten Schlösser Sachsens) einen Erbbaupachtvertrag mit einer Laufzeit von 86 Jahren.
Bereits am 25.11.1994 wurde eine erste Teilbaugenehmigung erteilt. Wert des Erbbaurechts lt.
Notarurkunde: 7 Mio. DM. Von nun an begleiteten Neid und Gier
die Arbeit von Köberle. Mehrfach versuchten in der Folge höchste Mitarbeiter
des Finanzministeriums und der Schlösserverwaltung, diesen Vertrag rechtsbrüchig
zu beenden. Nach einem Gespräch am 22.07.94
im Landesamt für Finanzen unter Leitung von Präsident Gerold
Fischer wurde festgelegt, daß der Vertrag im Grundbuch vollzogen und das
Hotel in der genehmigten Form gebaut werde. Nach der Eintragung des Erbbaurechts
im Grundbuch wäre ein Rücktritt vom Vertrag nicht mehr möglich gewesen, der
Vertrag voraussichtlich 86 Jahre gültig geblieben. Nur eine Woche nach diesem Gespräch – am
30.07.96 – wurde Köberle Opfer eines verbrecherischen Mordanschlags. Schon am nächsten Tag behauptete Vera
Kretschmar (Sprecherin des Finanzmi-nisteriums), daß der Vertrag vom SMF
beendet worden wäre, weil Köberle (nicht die Gesellschaft) die vertraglichen
Bedingungen nicht eingehalten habe. Das war eine Lüge und eine vorsätzliche Täuschung
der Öffentlichkeit, um vom wahren Tatmotiv Schloss Rammenau abzulenken. Der Erbbaurechtsvertrag wurde erst am
01.07.1999 – also fast drei Jahre später – durch einseitigen Rücktritt
durch das SMF beendet. Dieser Rücktritt war nur als direkte Folge des
Mordanschlags noch möglich geworden. Ein Satz aus dem am 16. Sept. 1996 bei
der Deutschlandredaktion des "Stern" eingegangenen Schreibens (eines
unbekannten Insiders) in dem behauptet wurde, daß Hilgert zu seiner Tat
angestiftet worden sei:
(Den gleichen Urhebern ist ein
Schreiben zuzuordnen, das Wolf-Dieter Pfeifer -
Leiter Sonderfälle Kripo Dresden Frau
Zeller im Sept. 1996 gezeigt hatte, in dem Minister-präsident Biedenkopf
aufgefordert worden war, an Köberle 7 Mio. DM zu zahlen und die
yakuzatischen Sümpfe in den Amtsstuben Sachsen zu beseitigen.
Lt. ersten Angaben von Pfeifer sei es Profiarbeit - später waren es aber nur
Spinner oder Wichtigtuer). Ist allein ein solches politisches –
raubmordähnliches – Verbrechen ein Skandal, so ist der Fall Köberle mit
Sicherheit ein großer Justizskandal, in dem die Schwächen des politisch
manipulierten föderalen deutschen Rechts deutlich werden - Befehl und
Gehorsam der Staatsanwaltschaften, gedeckt durch das undemokratische
Richterprivileg. Die sächsische Quadriga –
Finanzminister Prof. Dr. Milbradt, Innenminister Hardraht, Justizminister
Heitmann und Ministerpräsident Biedenkopf haben damals gemeinsam
die Aufklärung
verhindert. Karl Josef Hilgert wurde vom Landgericht Bautzen unter Vorsitz
von Richter Jörg Kindermann allein aufgrund seiner falschen
Selbstbeschuldigungen verurteilt, um so vom wahren Mordmotiv und den Hinter-männern
des Verbrechens abzulenken. Hilgert ist nicht unschuldig!
Er war die Person, die in böser Absicht
Köberle auf den Golfplatz vor die Flinte eines heute noch unbekannten Schützen
gelockt und ihn nach dem Mordanschlag hilflos zurückgelassen und seinen Tod
billigend in Kauf genommen hat. Einige der Besonderheiten der
juristischen “Aufarbeitung“:
Dieser Beamte sammelte die Aussagen
und legte diese ohne Klärung von Widersprüchen als Lose-Blatt-Sammlung in
einer Akte ab. Keine Zeugen – unklare (beweisbar falsche) Aussagen von
Hilgert - keinerlei Angaben zum Tatverlauf - sein behauptetes Tatmotiv ist
nachweislich falsch. Einige Besonderheiten von
Staatsanwältin Ines Grajcarek:
Hilgert beschuldigte sich am nächsten
Morgen – ohne Not - und lieferte wie ein Pizza-Bäcker auch gleich noch “ein
p l a u s i b l es Motiv”. Das von ihm behauptete Tatmotiv, aber auch
das von ihm behauptete Tatgeschehen kann zweifelsfrei in das Reich der Märchen
verwiesen werden. Nicht eine der widersprüchlichen und diffusen Aussagen sowie
die von ihm behaupteten Zahlen wurden jemals geprüft.
Im November 98 gab StAin Grajcarek die
Anweisung, diese Waffe zu vernichten. Im Mai 2001 fragte die Staatsanwaltschaft
nochmals nach, ob die Asservate 27/97 (= Tatwaffe) auch weisungsgemäß
vernichtet worden sei. Es kommt zu einer Rückfrage, da die Waffe ja ohne
Registrierung eingelagert worden ist. Nach Klärung des Sachver-halts, bestätigte
der seinerzeit ermittelnde Kripobeamte, daß er die Asservate - auch die
Tatwaffe – schon im Okt. 1997 (in vorauseilendem Gehorsam) vernichtet hat... Besonderheiten des Gerichts
Manfred Weisel: Am 21.11.95 –
also etwa 8 Monate vor dem Mordanschlag – übergab Peter Köberle an Manfred
Weisel – damals noch Staatsanwalt – im Zusammenhang mit den gegen Köberle
gerichteten Betrügereien eine Kopie des Erbbaurechtsvertrages und erläuterte
ihm eine Strafanzeige gegen mehrere Personen. StA W e i s e l gab dieser Strafanzeige das Az 120 Js 13541/95. Mit Schreiben v. 21.02.96 behauptete
das Sächsische Finanzministerium in diesem Ermittlungsverfahren, daß der
Heimfall des Erbbaurechts erklärt worden sei. Diese “Heimfallerklärung“ war
jedoch unwirksam und unter Mißachtung aller vertraglichen Inhalte. Auch dieses,
im Inhalt vorsätzlich falsche Schreiben rundet das Tatmotiv Schloss ab. Das o.g. Ermittlungsverfahren wurde
nach einem Schreiben der StA Bautzen v. 26.07.99 bereits am 16.10.96 - zur
Unzeit - (Köberle lag schon über 10 Wochen im Koma) eingestellt und die
Einstellung im Juli 1999 mit einer nachweislichen Lüge der Staatsanwaltschaft
begründet. Rechtzeitige Ermittlungen hätten
vielleicht den Mordanschlag verhindern können. Intensive Ermittlungen
hätten mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zum wahren Tatmotiv geführt und das
(falsche) Geständnis von Hilgert widerlegt. Richter Weisel mußte während des
Verfahrens gegen Hilgert sonderbarerweise große Gedächtnislücken gehabt haben. Nicht ein einziger der etwa hundert
Widersprüche in der Akte und den Aussagen Hilgerts wurde im Gerichtsverfahren
hinterfragt oder geklärt. Sogar die geplante Vernehmung von Köberle in der
Klinik unterblieb... Es
gibt keine Inhaltsprotokolle. Niemand kann heute prüfen, wer was, wann und wo
gesagt hat... Das Gerichtsverfahren im April 1997
vor dem Landgericht Bautzen muß heute als rechtswidriger Scheinprozeß zur
Täuschung der Öffentlichkeit bezeichnet werden. Durch das am 03.05.97
rechtskräftig gewordene Urteil glaubte die sächsische Justiz, den Fall
abgeschlossen zu haben. Erst am 29.05.97 wurde die Kopie des Urteils
ausgestellt, und etwa 6 Wochen nach Rechtskraft an Köberle zugestellt. Das “Mordopfer“ Köberle hatte niemals
eine Chance, einen anderen Sachverhalt darzustellen und zur Aufklärung
beizutragen. Ein mörderisches Verbrechen war durch
ungewöhnliche Tricks der Staatsanwaltschaft und des Gerichts abgeschlossen und
dadurch die wahren Täter gedeckt worden. Das äußerst dürftige – nur 15 Seiten
umfassende – Urteil wurde durch das Gericht abgekürzt (nach § 267 Abs. 4 StPO)
Jeder erfahrene Jurist schüttelt über
so viel Unverfrorenheit des Gerichts nur den Kopf. Gerade diese dünne Form des
Urteils in einem (versuchten) Tötungsverbrechen ist ein Beweis, daß die drei Richter das
Ungesetzliche ihres Handeln genau bedachten. Die Strafe in dieser Höhe gegen
Hilgert ist nicht falsch. Er war Mittäter in einem Mord-komplott um Schloss
Rammenau. Hilgert ist deshalb mitschuldig! Er ist somit auch zu Recht
verurteilt worden! Hilgert ist nachweislich nicht der
Schütze. Der wahre Täter ist auch heute noch f r e i !! Seit
1998 versucht Köberle – bisher erfolglos – nochmals neue Ermittlungen in Gang zu
bringen. Obwohl er durch ein kriminaltechnisches Gutachten nachgewiesen hat,
daß die Schußverletzung nicht aus der von Hilgert behaupteten Tatwaffe (Colt
Cobra 38er Spezial 9 mm) stammen kann, verweigern die sächsischen
Justizbehörden bis heute rechtsbrüchig neue Ermittlungen mit dem Verweis
auf das rechtskräftige Urteil gegen Hilgert. Ein versuchtes Tötungsverbrechen
ist ein Offizialdelikt, bei dem alle zuständigen Institutionen zur Aufklärung
verpflichtet sind. Nur eine politisch sehr hoch stehende
Persönlichkeit, die im Vorfeld des Mordanschlags eine Privatinvestition von
ca. 40 Mio. DM verhindern und die teure Sanierung der Meiereigebäude und den
zukünftigen Unterhalt dem Steuerzahler ans Bein schmieren konnte, kann und muß
als der böse schwarze Geist von Rammenau betrachtet werden. Nur eine politisch ebenso hoch stehende
Persönlichkeit war auch nach dem Mordanschlag und ist bis heute in der Lage,
auf so viele Menschen Druck auszuüben, damit sie die Vertuschung der Hintergründe
und des Tatmotivs weit außerhalb der gesetzlichen Normen mittragen. Auch
die Unterdrückung neuer Ermittlungen nach der von Köberle am 22.01. 2003 bei
der Kripo Leonberg gestellten neuen Strafanzeige u.a. wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen
Mordversuchs kann nur als ein hochkrimineller
Vorgang bezeichnet werden. Die erschreckendste Erkenntnis von
Köberle in diesem jahrelangen Ringen um die Wahrheit ist: Es gibt in Deutschland keine Stelle,
an die sich ein Justizopfer wenden kann, wenn in einem Bundesland das Recht auf
solch ungeheuerliche Weise gebrochen wird. Justizministerium,
Generalbundesanwalt, Bundeskanzler und Bundespräsident – sie alle sind nicht
zuständig, weil wir in einem föderalen Rechtsstaat leben und dieses
föderale Rechtssystem im Grundgesetz
festgeschrieben ist. Das
klingt scheinbar gut. Doch ist die ebenso im Grundgesetz festgeschriebene Gewaltenteilung
bis heute nicht vollzogen worden! So
schrieb Professor Dr. Friedrich-Christian Schröder am 03.02.1995 in der
FAZ:
Sehr geehrte Damen und Herren, die Medien haben eine wichtige
Kontrollaufgabe. Bitte unterstützen Sie Peter Köberle bei der Durchsetzung
seiner Forderung nach einer umfassenden Aufklärung dieses mörderischen
Verbrechens! Helfen Sie mit und zeigen Sie dem politischen und dem
Justizverbrechen die rechtsstaatlichen Grenzen, zumindest an dem Punkt, wo sie
gemeinsam versuchen, ungestraft menschliches Leben zu vernichten! Fordern Sie im Namen von Staatsanwälten
und Richtern, die täglich von Diese Diskussion muß dringend geführt
werden, denn:
Ohne demokratisches Recht gibt es für den Bürger keine
Freiheit! Mit freundlichem Gruß PS: Eine umfangreiche Dokumentation der
Vorgänge und des Rechtsbruchs finden Sie unter
www.rammegate.de.vu |